Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereiche Architektur & Design
Peter Behrens School of Arts

Corona FAQ Design

​​​​​​Aktuelle Informationen aus ​dem Fachbereich Design zu Regelungen während der Corona-Pandemie

Informationen zum Wintersemester 2021/22


Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
wir begrüßen Sie und Euch alle sehr herzlich zum Wintersemester 21/22 und freuen uns, mit allen wieder auf verschiedenste Weise mehr in Kontakt zu kommen und sowieso – auf jede Menge inspirierende Begegnungen und spannenden Unterricht.
 
Das Ministerium hat relativ kurzfristig entschieden und plant in der kommenden Corona-Pandemie-Hochschulverordnung, dass an allen Hochschulen in diesem WS der Weg zurück in die Präsenz umgesetzt werden soll. Da nicht alle der folgenden Bedingungen sofort umsetzbar sind, wird es eine Art Übergangssemester zurück in die Präsenz werden.
 
Regelungen ab Montag, 27.9.21 für die Anwesenheit an der HSD:
 
3-G Kontrolle
(geimpft, genesen, getestet)
und Ausgabe von Bändchen
Mo-Fr von 7:30 - 17 Uhr.
falls Veranstaltungen danach stattfinden, müssen sich die Personen vorher ein Bändchen holen.
im Gebäude 7 (Zweck) für Studierende
im Gebäude 4 für Lehrende und Beschäftigte

 
Der Zutritt zu den Gebäuden ist für alle Personen nur mit Bändchen erlaubt.
Hierzu gibt es für Mitarbeiter*innen noch weitere Informationen vom Präsidium.
Es werden stichpunktartige Kontrollen in den Fluren durchgeführt, Personen ohne Bändchen werden des Gebäudes verwiesen und erhalten evtl. ein Bußgeld.
Lehrende sind aufgefordert, sich vor dem Unterricht die Bändchen zeigen zu lassen.

HSD_Corona_Hinweise_Lehrende.pdf
 
Einhaltung der maximal zugelassenen Anzahl von Personen in Räumen
Sie ergibt sich nicht mehr durch die 1,5 m Abstandsregelung, sondern durch die Lüftungsmöglichkeiten der Räume. Diese max. Belegungszahlen werden gerade von der HSD-Verwaltung erhoben. Hier gilt: In Räumen mit Klimaanlage soll diese genutzt werden, in Räumen ohne muss über die Fenster gelüftet werden.
 
Maskenpflicht
Zur Maskenpflicht bzw. zu den durch die Coronaschutzverordnung vorgesehenen Ausnahmen haben sich für nahezu alle Bereiche (Studierende/Lehrende, Nutzer*innen und Beschäftigte) Änderungen ergeben.

Maskenpflicht bei Lehr-, Prüfungs- sowie Forschungsveranstaltungen und Gremiensitzungen
Es besteht in sämtlichen Veranstaltungen durchgängig die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Ausnahmen:
- Dozierende bzw. vortragende Personen können auf das Tragen einer Maske verzichten, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einhalten (unabhängig davon, ob sie immunisiert oder getestet sind).
- Die Veranstaltungsleitung kann Teilnehmenden an mündlichen Prüfungen den Verzicht auf das Tragen einer Maske gestatten, sofern diese immunisiert sind und mindestens einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen haben oder die Sitzplätze im Schachbrettmuster angeordnet sind.
- Die Veranstaltungsleitung kann Teilnehmenden an schriftlichen Prüfungen den Verzicht auf das Tragen einer Maske gestatten, sofern sie immunisiert sind und mindestens einen Abstand von 1,5 Meter zu anderen Personen haben oder die Sitzplätze im Schachbrettmuster angeordnet sind.

Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen
Es besteht durchgängig die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Ausnahmen:
- Bei der nicht nur augenblicklichen Alleinnutzung eines Raums durch nur eine*n Beschäftigten kann diese*r auf das Tragen einer Maske verzichten.
- Beschäftigte, die in Bereichen mit Besucher* innenverkehr tätig sind, können da auf das Tragen einer Maske verzichten, wo gleich wirksame Schutzmaßnahmen getroffen werden (Abtrennung durch Glas, Plexiglas oder ähnliches).
Zu beachten ist: Diese Ausnahme greift für getestete Beschäftigte da nicht, wo für Teile der Besucher*innen bzw. Nutzer*innen die 2G-Regelung gilt (insbesondere Bibliothek, Erinnerungsort Alter Schlachthof, Hochschulsport, Chöre/Big Band).

Kontaktbeschränkungen
Coronaschutzverordnung adressiert an Alle, ob immunisiert oder nicht-immunisiert, die bereits aus der Presse bekannten Regelungen zu Kontaktbeschränkungen in Fällen privater Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum.
 
Diese Kontaktbeschränkungen sind mit Blick auf die Hochschule als Teil des öffentlichen Raums nicht dazu bestimmt, Sie zum Beispiel an der Teilnahme an Lehr- oder Prüfungsveranstaltungen oder an der Bibliotheksnutzung, an Ihrer Lehrtätigkeit oder der Berufs- bzw. Dienstausübung zu hindern. Diesen Tätigkeiten können Sie unter Beachtung insbesondere der Zugangsregelungen (3G und für bestimmte Angebote 2G; gestatteter Aufenthalt in den Gebäuden für die vorgenannten Zwecke) und der allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen weiter auf dem Campus nachgehen.
 
In Fällen privater Zusammenkünfte – zum Beispiel spontane Verabredungen auf dem Campusgelände im Anschluss an eine Lehrveranstaltung oder eine Sitzung, um zum privaten Austausch gemeinsam ein Café oder eine Privatwohnung aufzusuchen – sind durch jede und jeden Einzelne*n die Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen zu beachten. Zu diesen informiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen mit der hier abrufbaren Pressemitteilung und den hier abrufbaren FAQ für das öffentliche Leben in NRW.

Rückverfolgbarkeit
(Anwesenheitsdokumentation) entfällt, hierzu gibt es keine Rechtsgrundlage mehr.
 
Da die Planungen zur Umsetzung der Rückkehr in Präsenz noch nicht fertiggestellt sind, beginnen wir in den ersten 2-3 Wochen alle Lehrveranstaltungen digital, müssen uns aber aufgrund der Gesetzeslage der Landesregierung auf die Rückkehr zur Präsenz einstellen, da wo sie möglich ist. Die Lehrenden entscheiden dann je nach Raumbedingungen und passender Unterrichtsform, welche Formen der Präsenz und evtl. hybride oder auch digitale Unterrichtsformen wann durchgeführt werden.
Weitere Infos dazu gibt es also bei den Lehrenden in den jeweiligen Kursen.
 
Wir sehen das WS als Übergangsphase, in der wir Erfahrungen und Feinjustierungen mit der stückweisen Rückkehr ins Gebäude machen sollten.
 
Für Studierende, die den direkten Wechsel zwischen Präsenz- und digitaler Teilnahme an Kursen umsetzen müssen, werden das Foyer im Geb. 6 und je nach Bedarf auch ein weiterer Raum im EG zum Aufenthalt freigehalten.
 
Im VVZ gibt es weitere Informationen und die Zuordnungen der Lehrveranstaltungen zu den jeweiligen Räumen: VVZ FB Design

Wir wünschen allen einen guten Start ins Wintersemester!

 
Mit besten Grüßen aus dem Dekanat,
 
Mone Schliephack, Anja Vormann, Florian Boddin, Sabine Kopittke, Gaby Danninger

Im Folgenden haben wir Ihnen genauere Informationen zu bestimmten Punkten zusammengefasst.
Bitte informieren Sie sich hier regelmäßig über Neuerungen.​


Aktuelle​ Weisungen des Präsidiums

Website mit Weisungen des Präsidiums

Die wesentlichen Änderungen sind in der aktualisierten Weisung „grün“ gekennzeichnet, um einen schnellen und guten Überblick zu ermöglichen.

Mit dem heutigen Tag sind wieder eine Reihe neuer und verschärfter rechtlicher Regelungen in Kraft getreten, die auch Auswirkungen auf die HSD haben. Hierzu zählen – zunächst – bis zum 19.03.2022

  • 3G-Pflicht für Beschäftigte am Arbeitsplatz gem. § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz
  • Home-Office-Pflicht für Büroarbeit und vergleichbare Tätigkeiten gem. § 28b Absatz 4 Infektionsschutzgesetz

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der HSD-Seite Coronavirus im Blickpunkt:
www.hs-duesseldorf.de/coronavirus

 
Bitte beachten Sie bei Präsenzveranstaltungen die Betriebs- und Hygieneregelungen der HSD
BuHKon​zept​. - Stand 24.11.2021


Änderung zur Geltungsdauer des Genesenennachweises (Stand 19.01.2022)

Ab sofort haben die Genesenennachweise eine Geltungsdauer von 90 Tagen; weiter muss der Infektion bestätigende PCR-Test mindestens 28 Tage zurückliegen.
Diese Festlegung ist nach neuer Maßgabe der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung durch das Robert-Koch-Institut erfolgt, welches die aktuell geltenden Anforderungen gestern HIER​ veröffentlicht hat.
 
Damit verkürzt sich die Geltungsdauer eines Genesenennachweises von sechs Monate auf 90 Tage. Alle Beschäftigten, die im Zuge der 3G-Kontrolle den Genesenenstatus nachgewiesen haben, sind ab sofort verpflichtet, dessen Geltungsdauer zu prüfen. Liegt der positive PCR-Test mehr als 90 Tage zurück, besteht die Pflicht, sich vor der nächsten Aufsuchung der Arbeitsstätte bei der für die 3G-Kontrolle zuständigen Person zu melden. Es bedarf sodann der Vorlage eines neuen 3G-Nachweises.

Eine Impfdosis mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) ist nicht mehr ausreichend (Stand 18.01.2022)

Achtung! Bezüglich der Anforderungen an eine vollständige Impfung haben sich Änderungen beim Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) ergeben.

Nach § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung i. V. m. den aktuellen Festlegungen des Paul-Ehrlich-Instituts gilt seit dem 15.01.2022 als vollständig geimpft, wer zwei Impfdosen eines oder mehrerer der in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe erhalten hat.
Die in der Vergangenheit für eine vollständige Impfung hinreichende Einmalimpfung mit dem Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) genügt nun nicht mehr. Betroffene müssen sich zur Erlangung einer vollständigen Impfung eine zweite Impfdosis verabreichen lassen.
 
Personen, die bis dato nur über eine Einmalimpfung mit dem Impfstoffs COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) verfügen, sind ab sofort verpflichtet, vor der nächsten Aufsuchung der HSD folgendes vorzulegen:
-        eines neuen bzw. erweiterten Nachweises über den Erhalt von zwei Impfstoffdosen, wobei die Verabreichung der letzten Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss (einmalig) oder
-        eines negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) für jeden Tag der Präsenztätigkeit vor Ort.

Weisung des Präsidiums aktueller Stand 25.01.2021

Weisung des Präsidiums Stand 02.10.2020


Änderung / Erhöhung der Regelstudienzeit

Neubekanntmachung der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der Hochschule Düsseldorf vom 18.06.2020 (Amtliche Mitteilung Nr. 697)

Amtliche Mitteilung Nr. 697​

Die Amtliche Mitteilung Nr. 697 ist die Grundlage auf welche die Amtliche Mitteilung Nr. 729 aufbaut.

​Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre (Coronaordnung – CO) an der Hochschule Düsseldorf vom 27.01.2021 (CO vom 17.12.2020 ) (Amtliche Mitteilung Nr. 729)

​​​​​​Amtliche Mitteilung Nr​. 729

Amtliche Mitteilung Nr. 787

Dritte Satzung zur Änderung der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre (Coronaordnung – CO) an der Hochschule
Düsseldorf vom 22.06.2021 (CO vom 17.12.2020)​

Amtliche Mitteilung Nr. 788

Neubekanntmachung der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre (Coronaordnung – CO) an der Hochschule
Düsseldorf vom 24.06.2021

Stand: 25.06.2021

​​

Allgemeine Informationen 


Allgemeines


Bitte beachten Sie die Corona Anwesenheitsinformationen:

In den Gebäuden der Hochschule Düsseldorf muss ausnahmslos eine Mund-Nase-Bedeckung (medizinische Maske) getragen werden, Warteschlangen und Gruppenbildungen im und vor den HSD Gebäuden sollen vermieden werden. Bitte beachten Sie weiterhin die Hygiene-Hinweise der HSD unter:

https://www.hs-duesseldorf.de/coronavirus/​


Verhalten bei Corona-Verdacht

  1. Betroffene Person meldet sich krank und bleibt zuhause!
  2. Bei positivem Testergebnis: das Dekanat informieren!
  3. Kontaktliste weiterleiten (Personen, mit denen Sie innerhalb der
    letzten 14 Tage in der Hochschule engen Kontakt hatten.)

Für die genaue Vorgehensweise bei einem Corona. Verdachtsfall lesen sie bitte folgende PDF und handeln sie wie dort beschreiben.

Verdachtsfall.pdf

Darüber hinaus weisen wir Sie auf die ab 1. Dezember 2020 in Kraft getretene Quarantäneverordnung hin, die die Vorgehensweise im Infektionsfall regelt.


Tests
Die Tests müssen gemäß der Entscheidung der Bundesregierung ab 11.10.21 von Personen, die sich nicht impfen lassen wollen, privat bezahlt werden. Studierende, die unter den neuen § 4a der Coronavirus-Testverordnung fallen, erhalten weiterhin kostenlose Tests:
 

​Testungen bei impfunfähigen und abgesonderten Personen

Folgende asymptomatische Personen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigentests:
 
1.     Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,
2.     Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
3.     Bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist,
4.     Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten von der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,
Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.


Maskenpflicht auf dem Campusgelände der HSD

Das Betreten der Hochschule ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz (medizinischer Atemschutz = OP-Maske, FFP2 oder höherer Standard) möglich. Damit sind die Masken gemeint, die ab dem 25.01.2021 auch im öffentlichen Personennahverkehr sowie beim Einkaufen verpflichtend zu tragen sind. 

Studierende müssen darauf achten, die jeweils aktuell geltenden Kontaktempfehlungen einzuhalten. Das Dekanat bittet darum, sich über die aktuelle behördliche Weisungslage, die sich je nach Entwicklung der Corona-Krise ändern kann, zu informieren. (siehe oberen Abschnitt)


Lüftung von Räumen

Räume mit Außenfenstern zum öffnen ​dürfen nach den Vorgaben der aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Fassung 20.8.2020, 4.2.3) weiterhin genutzt werden.


Vorlesungszeit für das Wintersemester 2021/22

Der Beginn sowie das Ende der Vorlesungszeit wurden vom Ministerium neu festgelegt: Das Semester beginnt am 01.09.2021​.

Ende der Vorlesungszeit ist der 28.02.2022.​

Kommunikation

Die meisten Informationen und Updates erhalten Sie direkt über unseren Fachbereichsverteiler. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihre persönliche HSD E-Mail-Adresse @study.hs-duesseldorf.de. 


Regelstudienzeit

Die individuelle Regelstudienzeit ist für diejenigen Studierenden, die im Sommersemester 2020 an der Hochschule Düsseldorf eingeschrieben und nicht beurlaubt sind oder als Zweithörer*in nach § 52 Absatz 2 des Hochschulgesetzes zugelassen sind, gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung um zwei Semester erhöht. 

Das Wintersemester 2021/22 wird als reguläres Semester der Regelstudienzeit angerechnet, d.h. es gibt keine Regelstudienzeitverlängerung mehr.
 

Lehre, Prüfungen und Unterricht

Die Entscheidung möglich werdender Präsenzlehrveranstaltungen wird vom jeweiligen Lehrenden und Werkstattmitarbeiter*innen getroffen und koordiniert.

Für die rechtlich geforderten Maßnahmen der Umsetzung während der Veranstaltung wie z.B. Einhaltung der Personenabstände, Steuerung der Zugänge, Vermeidung von Warteschlagen und Lüftung der Räume usw., sind die Lehrenden verantwortlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Lehrenden oder das Dekanat. Weitere Informationen finden Sie im unter:

Corona-Verordnung Fachbereich Design Stand 18.06.2020


​Prüfungen in der Corona-Zeit

Die Veränderungen aufgrund von Corona werden entsprechend der Corona Hochschulverordnung so gehandhabt, dass Studierende, die Vollzeit studieren und ab dem Sommersemester 2020 bis einschließlich des Sommersemesters 2021 eingeschrieben waren/sind, den Leistungsnachweis grundsätzlich 3 Semester später als üblich mit voller Punktzahl von 116 CP beim BAföG-Amt einzureichen haben.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW hat nun die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung verkündet, die es der Hochschule wieder ermöglicht, Online-Prüfungen im Wintersemester 2021/22 abzunehmen (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=221&bes_id=47227​).
 
Hierfür wurde auf Beschluss des Präsidiums und im Austausch mit den Fachbereichsleitungen die Corona-Ordnung der HSD aktualisiert (https://opus4.kobv.de/opus4-hs-duesseldorf/files/3498/vb807.pdf). Über die wesentlichen Aspekte der aktualisierten Bestimmungen möchten wir Sie hiermit nachfolgend informieren:
 
Die Regelungen gelten rückwirkend zum 1. Oktober 2021 und erstrecken sich auf das laufende Wintersemester 2021/22.
Online-Prüfungen sind in Form von mündlichen Prüfungen und E-Open-Book-Prüfungen sowie Präsenzprüfungen wieder möglich. Die für Ihre Lehrveranstaltungen vorgesehenen Prüfungsformen teilen Ihnen Ihre jeweiligen Prüfer*innen mit.

Befinden Sie sich während einer Präsenzprüfung (Klausur) in einer angeordneten Quarantäne, ohne dass Sie erkrankt sind? Dann gelten Sie dennoch als prüfungsunfähig. Hierüber müssen Sie unverzüglich Ihren Prüfungsausschuss unterrichten. Auch im Fall einer Online-Prüfung gelten Sie auf Antrag als prüfungsunfähig. Wichtig: In allen Fällen müssen Sie einen entsprechenden Nachweis über die Anordnung einer Quarantäne einreichen. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Prüfung keinen entsprechend Nachweis haben, dann wenden Sie sich bitte an die*den Vorsitzende*n Ihres Prüfungsausschusses.

Die bisherige Freiversuchsregelung sowie die bisherigen Regelungen zum folgenlosen Rücktritt, zum unschädlichen Versäumnis und zur Fristverlängerung für Prüfungen zur Notenverbesserung finden ab diesem Semester keine Anwendung mehr, d.h. es greifen wieder die Regelungen Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung (z.B. zu den Abmeldefristen).
​​

​​Lernortmöglichkeiten in der Corona-Zeit​​​​​

Um Ihnen das gemeinsame Lernen und die Prüfungsvorbereitungen besonders in diesem Semester zu erleichtern, hat das Präsidium die Nutzung des Gebäudes 9 als Lernort beschlossen. Das heißt: Ab sofort stehen Ihnen Montag bis Freitag von 9 bis 18:30 Uhr  folgende Räume zur Verfügung: 09.E.007, 09.1.006, 09.1.007, 09.2.006 sowie 09.2.007. Insgesamt sind dies 56 Plätze, die einzeln oder in Gruppen genutzt werden können.

Hochschulbibliothek: 

Für Hochschulangehörige ist die Hochschulbibliothek mit eingeschränktem Service von Mo-Fr von 9 bis 19 Uhr geöffnet (am Wochenende geschlossen). Es stehen 35 Einzel-Arbeitsplätze zur Verfügung. Weitere Informationen unter: BIB Aktuell.

20 Personen dürfen die BIB für das Heraussuchen von Literatur, die Ausleihe über Selbstverbuchungsstationen sowie für die Anmeldung betreten.

Weitere Informationen finden sie hier:

Bitte beachten Sie hierzu unbedingt auch die Aushänge an der Tür des jeweiligen Lernraums. Die maximale Belegung von 10-12 Personen, die pro Raum angegeben ist, darf nicht überschritten werden.
 
Ähnliches gilt für gemeinsames Arbeiten an einem Gruppentisch. Die Stühle und Tische sind in 4er- und 6er-Gruppentischen zusammengestellt und müssen so bleiben. Um die zu Ihrem und zu unser Aller Schutz vorgeschriebenen Abstands- und Hygienemaßnahmen​​​ zu gewährleisten, dürfen nicht mehr als die vorgesehenen 4 bis 6 Personen zusammen an einem Gruppentisch lernen. Größere Gruppen sind an einem Gruppentisch nicht zulässig. 
 
Einlass
Der Einlass erfolgt über den Wachdienst am Eingang im Gebäude 9. Beim Wachdienst müssen Anwesenheitskarteikarten ausgefüllt werden. Sobald Sie das Gebäude verlassen, darf Ihr Platz dem nächsten Studierenden gegeben werden. Das bedeutet, dass wir Ihnen aus organisatorischen Gründen keine Garantie auf einen freien Gruppenraum geben können, sondern nur Räumlichkeiten anbieten können. Die Gruppe, die zuerst da ist, kann den Raum so lange wie notwendig nutzen. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist beim Eintritt in das Gebäude und während des Bewegens außerhalb des Platzes zu tragen. Während des Lernens kann die Maske abgelegt werden.
 
Essenspausen müssen im Raum gemacht werden, kurze Pausen (~5 Min.) draußen sind zulässig. Der Ausgang ist immer beim Wachdienst (Kontrollplatz Haupteingang).
 
Reinigung und Bewachung
Der Wachdienst ist ständig vor Ort und überprüft in regelmäßigen Abständen die Seminarräume durch eine Sichtkontrolle. Der Wachdienst ist befugt und angehalten, Personen, die sich nicht an die Regeln halten, des Hauses zu verweisen.
 
 
Auch die Hochschulbibliothek kann ab  unter bestimmten Hygienevorkehrungen wieder als Lernort genutzt werden:
 
Hier stehen Ihnen 35 ausgewiesene Einzel-Arbeitsplätze zur Verfügung. Da die Aufenthaltsdauer für die Nutzung der Arbeitsplätze nicht begrenzt wird, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Das Arbeiten in Gruppen ist weiterhin nicht erlaubt. Alle Studienkabinen und Gruppenarbeitsräume sind gesperrt.
Drucken, Kopieren und Scannen ist möglich. Allerdings findet keine technische Hilfestellung statt. Es darf sich nur eine Person im Kopierraum befinden.
 
In der BIB gilt Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts, auch an den Einzelarbeitsplätzen.
 
Zusätzlich gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9.00 - 15.00 Uhr.


Weitere Informationen finden Sie unter: https://bib.hs-duesseldorf.de/aktuelles/20200624_aktuelles?showarrows=1&sid=kqfr4deyofv0prsca3ghhmtj
 
Informationen zu den Dienstleistungen und Sicherheitsmaßnahmen: https://bib.hs-duesseldorf.de/aktuelles/Seiten/coronavirus_bibaktuell.aspx​

+

 

Digitale Tools für die Lehre

Informationen für Studierende
Informationen für Lehrende
Website der Campus-IT​
 
Programme wie Moodle, Office 365 und Teams können mit dem persönlichen HSD Account kostenlos genutzt werden. https://cit.hs-duesseldorf.de/services/o365
Sollten Sie damit Probleme haben oder Ihre HSD E-Mail-Adresse nicht einrichten können, wenden Sie sich bitte an das Team der Campus IT: servicedesk@hs-duesseldorf.de
 

Scheinvergabe

Auf der Seite Prüfungs-und Seminaranmeldung finden Sie Dokumente für ein besseres Verständnis bei den Prüfungs- und Seminaranmeldungen (OSSC) ​der PBSA, sowohl für Studierende als auch Lehrende.

HSD Leitfaden OSSC PBSA
Informationen zur An- und Abmeldung von Seminaren​
OSSC FAQs für Lehrende


Termine für die BA-/MA-Abschlussprüfungen WS 2021/2022 

Organisation der Abschlussprüfungen im Wintersemester 2021_2022.pdf

​​Terminplan zur Bachelor Thesis WS 2021_2022.pdf

Terminplan zur Master Thesis WS 2021_2022.pdf


Mit HSD-Account anmelden und nach "Si­cher­heits­un­ter­wei­sung Co­ro­na / COVID-19 (FB Design)" suchen.

Sicherheitsunterweisung für externe Besucher

Muros-Woche​

Die Muros-Woche findet im Wintersemester 2021/22 im Zeitraum von 15.11.- 19.11.2021 statt.​
 

Werkstätten

Die Werkstattnutzung ist mit Absprache der Werkstattmitarbeiter*innen möglich. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. 


Informationen für Mitarbeiter*innen und Lehrende

Lehrende/Praxisveranstaltungen

Im Wintersemester 2021/22 sind viele Lehrveranstaltungen der Erstsemester, werkstattgebundenen Kurse und einige Kernmodul-Lehrveranstaltungen in Präsenz geplant, andere Lehrveranstaltungen werden zunächst digital durchgeführt. Die entsprechenden Angaben sind dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Sollten Änderungen aufgrund der Corona-Situation erforderlich werden, erhalten Sie vor dem Vorlesungsbeginn weiterführende Informationen.

Lehrveranstaltungsanmeldungen
Die Einschreibungen für die Lehrveranstaltungen finden in diesem Wintersemester 2021/22– sofern im VVZ nicht anders angegeben - ausschließlich via Moodle statt. Dies betrifft die wöchentlichen Lehrveranstaltungen, die Intra-/Extra Muros Angebote (15. – 19. November 2021) und die Blockseminare (ab dem 31. Januar 2022).

Ab dem 1. Dezember 2020 gilt eine aktualisierte Allgemeinverfügung zur „Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen“.

Aus der Verordnung leiten wir folgende Konsequenzen ab:

  • ​​Die bestehenden Corona-Hygienekonzepte, die mit der Stabsstelle „Arbeitssicherheit und Umweltschutz“ abgestimmt wurden, bleiben weiterhin gültig


​Exkursionen: wie Lehrveranstaltungen in Präsenz / Dienstreisen

Exkursionen sind wieder möglich und sollen im laufenden Semester angeboten werden. Am Hochschulort sind wie Vorlesungen in Präsenz zu behandeln, hier gelten die allgemeinen Regelungen. Studierende, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können, dürfen keine Nachteile erleiden. Exkursionen außerhalb des Hochschulorts sind wie Dienstreisen zu behandeln.
 

Dienstreisen   

Das generelle Dienstreiseverbot für Inlandsreisen ist aufgehoben. Das Präsidium empfiehlt zum Schutz der Mitarbeiter*innen dennoch, Dienstreisen nur in dringend notwendigen Fällen wahrzunehmen und, wenn möglich, noch digitale Veranstaltungen zu bevorzugen. Für Länder, die zu den Risikogebieten/Virusvariantengebiete zählen, gilt weiterhin ein generelles Dienstreiseverbot.

Kooperationen   

Die Öffentlichkeit hat derzeit keinen Zutritt zu den Gebäuden der HSD. Besuche von Gästen aus dem In- und Ausland sind bis auf weiteres abzusagen.
 

SHK/WHK   

Die Zugangsbeschränkungen zu den Räumlichkeiten der HSD gelten auch für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Für weitere Informationen kontaktieren Sie Ihre Betreuerin/Ihren Betreuer​.


Weitere Einrichtungen 

Die Mensa und die Cafeteria bleiben bis auf weiteres weiterhin geschlossen. Der Infopoint des Studierenden-Supports (SSC) ist derzeit ebenfalls noch geschlossen. Die HSD bereitet hier jedoch eine schrittweise Öffnung mit Terminvergabe vor. Support seitens der Campus IT läuft weitgehend digital: Campus IT​

 

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