Die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung als Innenarchitekt:in können Sie an der Hochschule Düsseldorf mit einer ergänzenden Prüfung erlangen.
Die Berufsaufgabe der InnenarchitektInnen sieht nur eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für bauliche Veränderung von Gebäuden vor. Es gibt jedoch die Möglichkeit mit einem Hochschulzertifikat eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung für InnenarchitektInnen zu erhalten. Sie sind damit - genau wie die Architekten und Architektinnen - befugt, Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden jeglicher Art einzurichten.
Die Prüfung für ein solches Hochschulzertifikat legen Sie entweder mit einem eigenen Projekt aus Ihrer beruflichen Praxis oder durch ein in das weiterbildende Angebot integrierte Projekt ab. Mit diesem eigenverantwortlichen Projekt weisen Sie nach, dass Sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten
in der Gebäudekunde besitzen. Maßgebliches Augenmerk gilt Ihrer Fähigkeit im Entwerfen, der Grundrissgestaltung, der Konstruktion energetischer Aspekte sowie Ihren Kenntnissen im Städtebau,
um Gebäude auch hinsichtlich ihrer Einbindung in das städtebauliche Umfeld gestaltend zu planen.
Dies ist Kern und Kriterium für das Ablegen der Prüfung.
Haben Sie die "Prüfung der uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten und Innenarchitektinnen" bestanden, reichen Sie das Zertifikat und folgende Unterlagen in Form eines Antrags bei der AKNW ein, damit diese Ihnen die Berechtigung offiziell erteilen kann.
- Nachweis der Eintragung in die Liste der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten
- Nachweis einer zweijährigen praktischen Tätigkeit in der Planung von Gebäuden durch Vorlage
- eigener Entwürfe oder
- einer Bescheinigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitsgebers, aus denen Art, Ziel und Umfang der praktischen Tätigkeit eindeutig hervorgeht
- Nachweis einer zweijährigen praktischen Tätigkeit bei der Überwachung von Gebäuden durch Vorlage von mindestens drei Bescheinigungen von Auftraggeberinnen bzw. Auftraggebern oder Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern, aus denen die Wahrnehmung der Bauleitertätigkeit für
eindeutig bestimmte Gebäude hervorgehen muss.