| Öffentliches Baurecht 
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| Den Studierenden werden vertiefend die erforderlichen Kenntnisse derjenigen öffentlich-rechtlichen formellen und materiellen Vorschriften vermittelt, die den Rahmen für die gestalterische Einpassung des Baukörpers auf einem Grundstück und in die Umgebung bilden. Schwerpunkte sind das Bauplanungsrecht (B-Plan, Innenbereich, Außenbereich, Festsetzungen gem. BauNVO) und das Bauordnungsrecht (Genehmigungsverfahren, Genehmigungsentscheidungen, Abstandsflächen, Stellplätze), aber auch Fragen des Bestandsschutzes. | 
|  I. Materielles öffentliches Baurecht 
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| Bauplanungsrecht: 
 Ableitung des Bebauungsplans über des Flächennutzungsplan, dieser über die Raumplanung Baugebiete: Bebauungsplan, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich Planungsrechtliche Festsetzung im Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung Ableitung planungsrechtlicher Festsetzungen im unbeplanten Innenbereich Planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben Städtebaulicher Bezug des Planungsrechts 
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| Bauordnungsrecht: 
 Begriffe des Bauordnungsrechts, Geländeroberfläche etc. Abstandsflächen, Übernahme von Abstandsflächen auf andere Grundstücke Stellplätze Aufenthaltsräume und Wohnungen 
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 II. Formelles öffentliches Baurecht
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| Baugenehmigung Sonstige Genehmigungsentscheidungen: insbesondere Teilbaugenehmigung, Vorbescheid, Duldung, Abweichung, gesonderte Abweichung Genehmigungsverfahren:Genehmigungsfreies Bauen Genehmigungsfreistellungsverfahren vereinfachtes GenehmigungsverfahrenVollverfahren 
 Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse: Stillegung, Nutzungsuntersagung, Abrissverfügung Rechtsschutz: Rechtsschutz des Bauherrn, Rechtsschutz des Nachbarn
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| Lehrmethoden: fallorientierte Didaktik, Visualisierung der Fallbesprechungen Lehrveranstaltung: Vorlesung Literaturverzeichnis Bauplanungsrecht als PDF zum Download hier
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|  Bau-/Architektenrecht | 
| Die Studierenden erhalten einen Überblick über die wichtigen rechtlichen Vorschriften, die den Rahmen für die Architektenleistung (Innenarchitektenleistung) bilden, insbesondere Architektenrecht (Vertrag, Haftung, Honorar), Berufsrecht, öffentliches Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), privates Baurecht (BGB-Werkvertrag, VOB-Vertrag), Urheberrecht. Innerhalb der einzelnen Rechtsgebiete besitzen sie Grundkenntnisse der für das jeweilige Gebiet für sie wichtigen Vorschriften und ihrer Anwendung. | 
| Architektenvertragsrecht: 
 Zustandekommen des Vertrages, Akquisition, Wirksamkeitsvoraussetzung, u.a. Kopplungsverbot Vollmacht Vorzeitige Auflösung, Kündigung des Vertrages Architektenvertrag als Klauselvertrag 
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| Architektenhaftung: 
 Haftung des Architekten in den einzelnen Leistungsphasen Bausummenüberschreitungen Beratungspflichten des Architekten Gesamtschuldnerische Haftung Verjährung 
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| Architektenhonorarrecht: 
 Anwendbarkeit der HOAI Wirksame Vereinbarung innerhalb der Höchst- und Mindestsätze Anrechenbare Kosten, Honorarzone, Prozentpunkte, Leistungsbilder, Gebäudebegriff, Honorartabelle Besondere Regelungen der HOAI
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| Einführung in das private Baurecht: 
 Zustandekommen des Bauvertrages, VOB/B-Vertrag Abgrenzung BGB-Vertrag /VOB/B-Vertrag
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| Einführung in das öffentliche Baurecht: 
 Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
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| Einführung in das Urheberrecht 
 
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