Die Studiengänge des Fachbereichs Architektur wurden im Studienjahr 2024/2025 strukturell überarbeitet.
Für alle neuen Master-Studierenden ab dem Wintersemester 2025/2026 gilt die Prüfungsordnung vom 08. Juli 2025 (siehe Reiter Prüfungsordnung) und das dazugehörige Modulhandbuch.
M.A. Architektur Modulhandbuch vom 28.07.2025
Für Studierende höherer Fachsemester, die vor dem Wintersemester 2025/2026 ihr Studium aufgenommen haben, gilt weiterhin das Modulhandbuch in der Version aus 2019.
M.A. Architektur Modulhandbuch vom 01.07.2019
Hinweis: Mit der Neubekanntmachung der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Architektur vom 18.04.2024 wurde aus dem bisherigen Wahlfach (Modul MA-A+IA 5.2 Theorie 2) das Pflichtfach Öffentliches Baurecht. Bau- und PlanungsrechtDiese Änderung ist mit dem Beginn des Wintersemesters 2024/2025 in Kraft getreten und wird im aktualisierten Modulhandbuch vom 30.10.2024 abgebildet.
M.A. Architektur Modulhandbuch vom 30.10.2024
Für Studierende höherer Fachsemester, die das Modul MA-A+IA 5.2 Theorie 2 bereits vor In-Kraft-Treten der o.g. Neuregelung absolviert hatten, gilt das Modulhandbuch vom 01.07.2019 (siehe oben) zur Prüfungsordnung vom 12.07.2019.