Die Prüfungsordnung des Master-Studiengangs Architektur legt studiengangsspezifische Bestimmungen fest.
Prüfungsordnung
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Master-Studiengang Architektur wird durch die entsprechende Ordnung geregelt.
Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung