Mit der Neubekanntmachung der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur vom 18.04.2024 wurde aus dem bisherigen Wahlfach Bau- und Planungsrecht (Modul MA-A+IA 5.2 Theorie 2) das Pflichtfach Öffentliches Baurecht. Diese Änderung ist mit dem Beginn des Wintersemesters 2024/2025 in Kraft getreten und wird im neuen Studienverlaufsplan abgebildet.
Für alle neuen Master-Studierenden ab dem WS 2019/2020 gilt die Prüfungsordnung vom 12.07.2019 (siehe Reiter Prüfungsordnung) mit zugehörigem Studienverlaufsplan (siehe unten).
Für Studierende höherer Fachsemester, die vor dem 01.09.2019 ihr Studium aufgenommen haben, gilt der Studienverlaufsplan zur Prüfungsordnung vom 11.12.2015.
MA Innenarchitektur - Studienverlaufsplan zur Neubekanntmachung der Prüfungsordnung vom 18.04.2024
MA Innenarchitektur - Studienverlaufsplan zur Prüfungsordnung vom 12.07.2019
MA Innenarchitektur - Studienverlaufsplan zur Prüfungsordnung vom 11.12.2015