Zugangsvoraussetzungen
Studienabschluss
Zugangsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelor- oder Diplom-Studiums in Gestaltung/Design (insbesondere Kommunikationsdesign, Illustration, Produktdesign, Industriedesign, Retail-Design oder vergleichbare Studiengänge), Kunst. Fotografie, Film, Architektur, Innenarchitektur und adäquaten Studiengängen oder Studiengängen, deren Studienverlauf einen Schwerpunkt zu Design und Gestaltung erkennen lassen.
Ein einschlägiger Bachelorabschluss erfordert für eine Zulassung zum Studium grundsätzlich 210 Credit Points (CP). Für Bachelorstudiengänge mit einer Regelstudienzeit von weniger als sieben Semestern werden im Rahmen der Zulassung zum Masterstudium Auflagen gemacht. Art und Umfang der Auflage werden vom
Prüfungsausschuss individuell auf Basis der im vorangegangenen Studienabschluss absolvierten Studieninhalte festgelegt.
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Eignungsprüfung
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung
für das Wintersemester 2024/25 ist abgeschlossen.
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung für das Wintersemester 2025/26
wird ab März 2025 möglich sein.
Informationen zum Ablauf der Eignungsprüfung
Zur Studienbewerbung ist die erfolgreich abgelegte studiengangbezogene künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung nachzuweisen. Die Teilnahme daran setzt eine Anmeldung im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus voraus.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die
Eignungsprüfung nicht mit der Bewerbung auf den eigentlichen
Studienplatz gleichzusetzen ist. Ebenso gilt, dass die erfolgreich
absolvierte Eignungsprüfung nicht bedeutet, dass man einen Studienplatz
erhalten hat. Somit muss nach einer erfolgreich abgelegten
Eignungsprüfung zwingend noch eine Bewerbung auf den eigentlichen
Studienplatz erfolgen.
Das Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung besteht aus zwei Teilen. Nach der Anmeldung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus, die bis zum 1. Mai des Jahres möglich ist, werden Sie über den Ablauf ausführlich informiert. Im ersten Schritt laden Sie Arbeitsproben, welche das besondere Interesse für den gewählten Studiengang zeigen, sowie Ihr Motivationsschreiben in einem dafür vorgesehenen Webportal Anfang Mai des Jahres hoch. Auf Grundlage der eingereichten Arbeitsproben und des Schreibens trifft der Fachbereich eine Vorauswahl der Bewerber*innen, welche mit Blick auf die kreative und gestalterische Eigenständigkeit, die Qualität der Umsetzung und die methodischen, gestalterischen und konzeptionellen Vorstellungs- und Ausdrucksfähigkeiten geeignet erscheinen. Diese Bewerber*innen werden darauf zu einem Kolloquium vor Ort eingeladen, in welchem die systematische Interpretation der eigenen Arbeiten und die Fähigkeit zur Darstellung der Studienmotivation und der Studienziele abgeprüft wird. Das Kolloquium findet ca. Mitte Mai des Jahres statt.
Fragen zur Eignungsprüfung richten Sie bitte an ma-eignung.design@hs-duesseldorf.de.
Einzelheiten zum Verfahren regelt die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung des Studiengangs in der jeweils gültigen Fassung.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zum Verfahren der Eignungsprüfung finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Design finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die ergänzenden Änderungssatzungen.
Bewerbung
Ablauf
1. Schritt: Sie melden sich für die Eignungsprüfung an – ab März-April bis zum 1. Mai des Jahres über das Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus.
2. Schritt: Sie nehmen an der Eignungsprüfung teil. Diese findet in der Regel im Mai des Jahres statt.
3. Schritt: Wenn Sie die Eignungsprüfung bestehen und sonstige Zugangsvoraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich für einen Studienplatz.
4. Schritt: Wenn Sie die Zulassung erhalten, schreiben Sie sich ein.
Wichtige Informationen
Der Masterstudiengang Kommunikationsdesign ist zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Eine Bewerbung ist immer nur für das folgende Semester und nicht für einen späteren Zeitpunkt möglich.
Die Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus. Sie können sich mit einer vorläufigen Abschlussnote bewerben. Allgemeine Hinweise zum Bewerbungsablauf, aktuelle Fristen für die Bewerbung und Einschreibung sowie Informationen zur Bewerbung mit vorläufiger Note finden Sie auf dieser Seite: hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf. Beachten Sie bitte die Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang (s.o.)
Wenn Sie zu einer der folgenden Bewerber*innengruppen gehören oder sich für eines der folgenden Themen interessieren, informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Besonderheiten bei der Bewerbung:
- Internationale Bewerber*innen
- Bewerber*innen für Zweitstudium
- Studiengang- oder Studienortswechsel
- Zweithörer*innen
- Gasthörer*innen
- Bevorzugte Zulassung, Härtefälle, Spitzensportler
Bitte beachten Sie auch die FAQs zur Studienbewerbung zu den Themen wie bspw. Studienbewerbung/Registrierung oder Studienstart.
Vergabe der Studienplätze
Erfüllen mehr Bewerberinnen und/oder Bewerber die Studienvoraussetzungen als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben.
Es wird eine Rangfolge der Bewerbungen nach ihrer Eignung gebildet. Zur Bildung der Rangfolge wird eine Gesamtnote gebildet, die sich zu 51 % aus der Note des qualifizierten Hochschulabschlusses und zu 49 % aus der Note der Prüfung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung zusammensetzt.
Auswahlgrenzen (NC-Werte) der letzten Semester finden Sie hier: hs-duesseldorf.de/nc_ws. Nutzen Sie die Tabelle bitte nur als Orientierungshilfe für den aktuellen NC, da die NC-Werte für das jeweils folgende Semester nicht vorhergesagt werden können, sondern sich erst aus der Konkurrenz der Bewerber*innen um die zulassungsbeschränkten Studienplätze ergeben.