Innerhalb der Bearbeitungszeit stehen Ihnen zwei Beratungstermine in Form von "Rückfragekolloquien" zu. Die Termine hierzu können Sie individuell mit der oder dem zuständigen Prüferin oder Prüfer vereinbaren.
In der Kick-off Veranstaltung werden die Prüfer und Verantwortlichen der Hochschule den Prozess zur Erlangung des Hochschulzertifikats erläutern, es werden Beispiele gezeigt, sowie Fragen beantwortet.
Aus triftigen Gründen oder im Krankheitsfall kann der Prüfungstermin auf ein späteres Datum verlegt werden ohne, dass Sie einen Prüfungsversuch verlieren.
Wird die Prüfung als nicht bestanden bewertet, so können Sie diese zweimal wiederholen. Im Wiederholungsfall ist eine neue Objektvorlage einzureichen. Das Entgelt für das Wiederholen der Prüfung beträgt für jeden weiteren Prüfungsversuch 1.000,- Euro.
Leider nicht ausschließlich. Ihr abgeschlossenes Studium muss eine Mindestregelstudienzeit von 8 Semestern gehabt haben.
Leider können wir keine Kulanzzeit einräumen, da die zwei Jahre Berufserfahrung ebenso Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Architektenkammer sind, welche ebenfalls Voraussetzung für die ergänzende Hochschulprüfung ist.
Ja, Die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung kann jeder/jede erlangen, die aufgrund des Baukammergesetztes NRW die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin" führen darf und die weiteren Voraussetzungen erfüllt.
Das Hochschulzertifikat zur uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung für InnenarchitektInnen, das Sie an der HSD ablegen können, ist ausschließlich bei der AKNW gültig. Andere Bundesländer bzw. Kammern kennen die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitektinnen und Innenarchitekten in dieser Form nicht.
Nein. Stand 03/2019 gibt es die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitektinnen und Innenarchitekten nur in NRW.
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