Leistungsanforderungen
Die mündliche Prüfung (in der Regel 45 Minuten) geht von der Präsentation der Objektvorlage aus. Die zu erfüllenden Kriterien gemäß §8 der Prüfungsordnung werden anhand des Entwurfes und einer mündlichen Prüfung beurteilt.
In der mündlichen Prüfung soll sich herausstellen, dass Verständnis und Kenntnis vom städtebaulichen Kontext, landschaftlicher Einbindung bis zum Gebäudeentwurf im Detail erworben wurden, und dass die für die Zusammenarbeit mit Fachingenieuren und Behörden notwendigen Fähigkeiten vorhanden sind, soweit sie für die Bauvorlage von Belang sind.
Über den genauen Ablauf der Prüfung gibt die Prüfungsordnung Aufschluss.
Prüfungsordnung
Prüfungsordnung ergänzendes Hochschulzertifikat Bauvorlageberechtigung
Zertifikat
Nachdem Sie die mündliche Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie von der Hochschule Düsseldorf ein Zertifikat, dass Sie gemeinsam mit Ihrer Mitgliedsbescheinigung der Architektenkammer, bei eben dieser einreichen. Die Architektenkammer erteilt Ihnen sodann die Berechtigung in Form einer Bescheinigung. Für das Ausstellen der Bescheinigung wird eine Gebühr (ca. 60 Euro) von der AKNW erhoben.