Voraussetzung für das ergänzende Hochschulzertifikat zur uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung für InnenarchitektInnen ist nach § 67 Abs. 3. Nr. 3 BauO NRW - Ergänzende Hochschulprüfung:
- Der Nachweis einer von einer Architektenkammer ausgestellten Bescheinigung über die Mitgliedschaft oder die Vorlage des Mitgliedsausweises einer Architektenkammer
- Der Nachweis/die Vorlage einer im Anschluss an die Eintragung ausgeführten praktischen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren in der Planung und Überwachung der Ausführung von Gebäuden.
Der Nachweis einer zweijährigen praktischen Tätigkeit in der Planung von Gebäuden kann erbracht werden durch die Vorlage
- eigener Entwürfe oder
- einer Bescheinigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitsgebers, aus denen Art, Ziel und Umfang der praktischen Tätigkeit eindeutig hervorgehen muss.