Nach der BauO NRW 2018 sind Innenarchitektinnen und Innenarchitekten in Nordrhein- Westfalen „eingeschränkt“ bauvorlageberechtigt. An der Hochschule Düsseldorf können Sie nun als Innenarchitektin und Innenarchitekt mit einer ergänzenden Prüfung die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung erlangen.
Sie sind damit - genau wie die Architekten und Architektinnen - befugt, Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden jeglicher Art einzurichten.
So können Sie die Prüfung für ein solches Hochschulzertifikat ablegen, indem Sie entweder mit einem eigenen Projekt aus Ihrer beruflichen Praxis oder durch ein in das weiterbildende Angebot integrierte Projekt auswählen. Mit diesem eigenverantwortlichen Projekt weisen Sie nach, dass Sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Gebäudekunde besitzen. Maßgebliches Augenmerk gilt Ihrer Fähigkeit im Entwerfen, der Grundrissgestaltung, der Konstruktion energetischer Aspekte sowie Ihren Kenntnissen im Städtebau, um Gebäude auch hinsichtlich ihrer Einbindung in das städtebauliche Umfeld gestaltend zu planen. Dies ist Kern und Kriterium für das Ablegen der Prüfung.
Haben Sie die "Prüfung der uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten und Innenarchitektinnen" bestanden, reichen Sie das Zertifikat und folgende Unterlagen in Form eines Antrags bei der AKNW ein, damit diese Ihnen die Berechtigung offiziell erteilen kann.