Regelung zum Praktikum: Bei der Bewerbung zum Wintersemester 2025/26 muss keine einschlägigen Berufstätigkeit in einem Planungsbüro (Architektur, Innenarchitektur, Stadtplanung, o. ä.) von mindestens drei Monaten (60 Arbeitstagen) nachgewiesen werden.
Regelungen zum Vorpraktikum, die davor gegolten haben und voraussichtlich danach wieder gelten werden finden Sie unter den Webseiten zu den Studiengängen.
Nach einer erfolgreichen Anmeldung zur Eignungsprüfung erhalten Sie für Mitte Mai eine Einladung zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch mit Bewerbungsunterlagen (Portfolio, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Notenspiegel oder BA-Zeugnis).
Informationen dazu erhalten Sie nach Anmeldefrist zur Eignungsprüfung.
In diesem Zuge werden dieses Jahr auch keine Mappenberatungen für die Bewerbung des Master in Architektur, Innenarchitektur oder Civic Design angeboten.