Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereiche Architektur & Design
Peter Behrens School of Arts

Outgoings Architektur

​​​Die Erfahrungen eines Auslandssemesters – kreative Impulse; sprachliche und kulturelle Einflüsse; neue Perspektiven, auch auf das eigene Denken und Handeln; neue Freundschaften; … – sind Potenziale, die nicht nur einer späteren Karriere Vorschub leisten. Es gibt keine bessere Möglichkeit, Land und Leute kennenzulernen, als dort und mit ihnen zu studieren.

Doch sobald Sie sich für ein Ziel entschieden haben, gibt es einige Dinge zu beachten.​


​​​Die Fachbereiche gehen mit Auslandssemesterbewerbungen teilweise unterschiedlich um. Bitte sprechen Sie mit Ihren Internationalisierungsbeauftragten. Zur Orientierung hier ein Leitfaden des Fachbereichs Architektur.

Bewerbung

  • Checkliste für Erasmus+-Studienaufenthalte dringend beachten.

  • Informationsveranstaltungen jeweils im November besuchen.

  • Für Studierende die an einem Auslandssemester interessiert sind gibt Anfang November eine Informationsveranstaltung für den FB1.
    Nach dieser Infoveranstaltung sind persönliche Beratungsgespräche für eine Nominierung notwendig.
    Diese Beratungsgespräche finden ab Mitte November bis Mitte Dezember statt! Studierende die an einen Auslandssemester interessiert sind müssen sich nach der Infoveranstaltung frühzeitig für die Beratungsgespräche anmelden. Für das erste Gespräch sind folgende Unterlagen notwendig:
    - ein Portfolio inkl. Lebenslauf
    - die Transcript of Records
    - ein Letter of Motivation

  • Portfolio, Motivationsschreiben und Interessenbekundung mit Liste der Wunschhochschulen ist bis zum 15. Januar jeden Jahres bei dem/der Internationalisierungsbeauftragten in digitaler Form einzureichen.

  • Der/die Internationalisierungsbeauftragte erstellt eine Rangliste nach Notendurchschnitt und verteilt die vorhandenen Plätze.

  • Die Rangliste geht ans International Office und die Studierenden werden an den Partnerhochschulen nominiert.

  • Die Partnerhochschule wendet sich via E-Mail an den/die Bewerber*in und nennt genauere Bedingungen.



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​Vor der Abreise

  • Sobald der/die Bewerber*in seitens der Partnerhochschule akzeptiert wurde, kann ein Antrag auf Befreiung vom NRW-Ticket gestellt werden. Die restlichen Semestergebühren müssen allerdings auch bei einem Auslandsaufenthalt entrichtet werden.

  • Die Partnerhochschulen erwarten ein "transcript of records“, dazu müssen Sie sich Ihren Notenspiegel besorgen und in das Formular „Transcript Vorlage“ (siehe Link rechts) eintragen.

  • Nun wird es Zeit, das Learning Agreement (LA) auszufüllen. Dieses wird von drei Parteien unterschrieben und ist ein Vertrag zwischen den beiden Hochschulen und dem/der BewerberIn. Ein vorausgefülltes Dokument im Word-Format ist über einen Download erhältlich (siehe rechts). Parallel zum LA ist das Formular der Kursanrechnung auszufüllen und abzustimmen. 

  • Wenn alle Formalitäten mit dem International Office geklärt sind, kann die Reise beginnen.

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​Vor Ort

  • Vor Ort sollte möglichst zeitnah das Learning Agreement vervollständigt werden ("changes"), damit der späteren Anerkennung der Scheine nichts im Wege steht.

  • Die Änderungen sind unverzüglich der/dem Internationalisierungsbeauftragten per Mail vorzulegen. Bitte verwenden Sie dafür das Formular "Kursanrechnung".

  • Um eine eventuelle 2. Rate der Förderung zu erhalten, ist eine „confirmation of stay“ unbedingt erforderlich, diese muss am Ende der Reise von der Partnerhochschule ausgefüllt und unterschrieben werden.


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Nach der Rückkehr

  • Nach erfolgreicher Rückkehr muss bei dem/der Internationalisierungsbeauftragten und dem International Office das Transcript of Records und der Auslandssemesterbericht eingereicht werden.

  • Um die Anerkennung der Scheine kümmert sich der/die Internationalisierungsbeauftragte in Abstimmung mit dem Studienbüro Gestaltung.

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Ansprechpartner

Thomas Georg Schaplik, M.A.

Bitte beachten Sie, dass akademische Fragestellungen im Fachbereich Design und administrative Angelegenheiten im International Office geklärt werden!

Grundsätzlich gilt, dass eine Beratung durch die Internationalisierungsbeauftragten und die Ansprechpartner des International Office unerlässlich ist.

Die Mitarbeiter helfen Ihnen unter anderem dabei, die richtige Partnerhochschule zu finden, die finanziellen Fördermöglichkeiten auszuloten und die spätere Anerkennung der absolvierten Lehrveranstaltungen vorzubereiten.

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​Weitere Informationen​

An anderer Stelle finden Sie:

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