Bitte beachten Sie eventuell abweichende Regelungen, die u. a. in der „Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der Hochschule Düsseldorf (vom 23.04.2020)“ gefasst wurden. Alle Informationen finden Sie hier.
Zugangsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung
Für ein Studium an der Hochschule Düsseldorf benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil). Die vollständige Fachhochschulreife wird in der Regel durch einen schulischen und einen praktischen Teil (in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer Berufsausbildung) erworben. Zudem ist der Zugang mit beruflicher Qualifikation möglich.
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Eignungsprüfung
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerisch gestalterischen Eignung (Eignungsprüfung) für das Wintersemester 2022/23 ist abgeschlossen.
Eine Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang ist eine erfolgreich absolvierte künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung. Die Teilnahme daran setzt eine Anmeldung voraus, sie ist ab späten Herbst bis zum 1. Februar (Ausschlussfrist) des Folgejahres möglich und erfolgt über das Bewerbungsportal.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Eignungsprüfung nicht mit der Bewerbung zum eigentlichen Studienplatz gleichzusetzen ist. Ebenso gilt, dass die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung nicht bedeutet, dass man einen Studienplatz erhalten hat. Somit muss nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung zwingend noch eine Bewerbung zum eigentlichen Studienplatz erfolgen.
Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie im Info-Blatt.
Fragen zum Ablauf des Verfahrens beantwortet das Dekanat Design unter ba-eignung.design@hs-duesseldorf.de.
Die Note der Eignungsprüfung wird mit 30 % im Verfahren zur Vergabe der Studienplätze berücksichtigt.
Mappenberatungstermine
Die Wahrnehmung des Beratungsangebotes der Fachschaft Design wird empfohlen. Weitere Details finden Sie hier: fachschaftdesign.de/mappenberatung/termine/
Vorpraktikum
Es ist kein Vorpraktikum erforderlich.
Bewerbung
Der Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign ist zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist ausschließlich zum Wintersemester möglich. Allgemeine Hinweise sowie die Fristen für Bewerbung und Einschreibung finden Sie unter: https://www.hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf. Beachten Sie bitte die Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang (s.o.).
Die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen vergibt die HSD über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Für die Bewerbung ist die Registrierung auf https://dosv.hochschulstart.de erforderlich, die eigentliche Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt aber ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Hochschule Düsseldorf. In unserer DoSV-Checkliste erläutern wir Schritt für Schritt, was Sie bei der Bewerbung über das DoSV beachten müssen. Alle Informationen zum DoSV finden Sie unter https://www.hochschulstart.de/ und https://www.hs-duesseldorf.de/dosv.
Eine Bewerbung ist immer nur für das folgende Semester und nicht für einen späteren Zeitpunkt möglich.
Informationen über die Auswahlkriterien an der HSD sowie die Auswahlgrenzen (NC-Werte) der letzten Semester finden Sie hier:
https://hs-duesseldorf.de/nc_ws. Die Auswahlgrenzen (NC-Werte) sind ab dem Sommersemester 2021 jedoch nur sehr eingeschränkt anwendbar, da sich die Kriterien der Studienplatzvergabe sowie deren Gewichtung wesentlich geändert haben. Die NC-Werte für das jeweils folgende Semester können nicht vorhergesagt werden, sondern ergeben sich erst aus der Konkurrenz der Bewerber*innen um die zulassungsbeschränkten Studienplätze.
Wenn Sie zu einer der folgenden Bewerber*innengruppen gehören oder sich für eines der folgenden Themen interessieren, informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Besonderheiten bei der Bewerbung:
- Internationale Bewerber*innen
- Bewerber*innen für Zweitstudium
- Studiengang- oder Studienortswechsel
- Zweithörer*innen
- Gasthörer*innen
- Bevorzugte Zulassung, Minderjährigenquote, Härtefälle, Nachteilsausgleich, Spitzensportler
Alle Prüfungsordnungen des Fachbereichs Design finden Sie
hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.
Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studieninteressierte zu den Themen wie bspw. Studienbewerbung/Registrierung oder Studienstart.
Hinweise zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung im Fachbereich Design
Das Verfahren
Das Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung im Fachbereich Design findet einmal jährlich statt. Die Zulassung zum Verfahren setzt eine
Online-Anmeldung voraus. Die Online-Anmeldung ist nur vom 2. Dezember bis zum 1. Februar (Anmeldeschluss) möglich.
Das Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung bzw. der besonderen künstlerisch-gestalterischen Eignung erfolgt anhand einer Hausaufgabe, mindestens zehn Arbeitsproben und der Präsentation dieser Arbeiten mit Kolloquium. Über das Ergebnis der Eignungsprüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid mit Ihrer Note.
Die Anforderungen
Im Rahmen der Hausaufgabe wird die visuelle Umsetzung einer persönlichen Interpretation der Aufgabenstellung mittels selbstgewählter zwei- und/oder dreidimensionaler Medien erwartet. Die Aufgabe muss selbstständig bearbeitet werden. Die Bearbeitung muss zirka vier Wochen später bis zum Termin für die Präsentation und das Kolloquium abgeschlossen sein. Das Ergebnis der Hausaufgabe muss zur Präsentation und zum Kolloquium mitgebracht werden. Die Bearbeitung dieser Aufgabe soll Einsicht darin geben, in welchem Maß die Bewerberin oder der Bewerber befähigt ist, gestalterische Probleme zu erkennen, Lösungswege zu finden und Lösungen zu realisieren. Des Weiteren werden die in der Hausaufgabe zum Ausdruck kommenden Fähigkeiten zur ästhetischen Wahrnehmung, zur Vorstellungskraft und zum Darstellungsvermögen bewertet. Die Arbeitsproben (mindestens zehn Arbeiten) müssen in freier Wahl der für die zwei- und dreidimensionale Bearbeitung zur Verfügung stehenden Darstellungsmedien eigenständig erstellt werden und das besondere Interesse für den gewählten Studiengang zeigen. Mit den Arbeiten sollen die gestalterische Qualität und Intensität in der Umsetzung selbst gestellter Themen in visuelle Formulierungen vermittelt und ablesbar gemacht werden. Die Arbeitsproben müssen zur Präsentation mitgebracht und direkt nach Abschluss der Präsentation von der Bewerberin bzw. dem Bewerber wieder mitgenommen werden. Bewertet wird die Eigenständigkeit in der Wahl eines Themas, die Qualität der Umsetzung und die darin zum Ausdruck kommenden Fähigkeiten zur ästhetischen Wahrnehmung, zur Vorstellungskraft und zum Darstellungsvermögen sowie die Auswahl der vorgelegten Arbeiten.
Alle wichtigen Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie auch in dem Faltblatt.