Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereiche Architektur & Design
Peter Behrens School of Arts
​​​​​​​​​​​​​​​​Inwiefern werde ich in der Bearbeitungszeit betreut?

Innerhalb der Bearbeitungszeit stehen Ihnen zwei Beratungstermine in Form von "Rückfragekolloquien" zu. Die Termine hierzu können Sie individuell mit der oder dem zuständigen Prüferin oder Prüfer vereinbaren.

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Was ist die Kick​-off-Veranstaltung?

In der Kick-off Veranstaltung werden die Prüfer und Verantwortlichen der Hochschule den Prozess zur Erlangung des Hochschulzertifikats erläutern, es werden Beispiele gezeigt, sowie Fragen beantwortet.​

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Was passiert, wenn ich nicht zum Prüfungstermin kommen kann?

Aus triftigen Gründen oder im Krankheitsfall kann der Prüfungstermin auf ein späteres Datum verlegt werden ohne, dass Sie einen Prüfungsversuch verlieren.​ 

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Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Wird die Prüfung als nicht bestanden bewertet, so können Sie diese zweimal wiederholen. Im Wiederholungsfall ist eine neue Objektvorlage einzureichen. Das Entgelt für das Wiederholen der Prüfung beträgt für jeden weiteren Prüfungsversuch​​ 1.000,- Euro.​

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Ist ein erfolgreich abgeschlossenes, fachbezogenes Studium ausreichend zur Anmeldung?

Leider nicht ausschließlich. Ihr abgeschlossenes Studium muss eine Mindestregelstudienzeit von 8 Semestern gehabt haben.

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Was ist, wenn ich zum Zeitpunkt der Anmeldung noch keine zwei Jahre praktische Tätigkeit nachweisen kann?

Leider können wir keine Kulanzzeit einräumen, da die zwei Jahre Berufserfahrung ebenso Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Architektenkammer sind, welche ebenfalls Voraussetzung für die ergänzende Hochschulprüfung ist.

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Ich bin als InnenarchitekIn jedoch NICHT in NRW, sondern in einem anderen Bundesland eingetragen, und habe das Hochschulzertifikat zur uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung für InnenarchitektInnen an der Hochschule Düsseldorf abgelegt. Kann ich die uneingeschränkte Bauvorlagenberechtigung von der Architektenkammer NRW (AKNW) erteilt bekommen?

Ja, Die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung kann jeder/jede erlangen, die aufgrund des Baukammergesetztes NRW die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin" führen darf und die weiteren​ Voraussetzungen erfüllt.

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Bei welchen Kammern in Deutschland ist das Hochschulzertifikat der HSD zur uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung für InnenarchitektInnen gültig?

Das Hochschulzertifikat zur uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung für InnenarchitektInnen, das Sie an der HSD ablegen können, ist ausschließlich bei der AKNW gültig. Andere Bundesländer bzw. Kammern kennen die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitektinnen und Innenarchitekten in dieser Form nicht.

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Ist die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung für InnenarchitektInnen deutschlandweit gültig? Kann ich in einem andern Bundesland Bauanträge einreichen, wenn ich die "uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung“ von der AKNW erteilt bekommen habe?

Nein. Stand 03/2019 gibt es die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitektinnen und Innenarchitekten nur in NRW.

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Ich kann das Anmeldeformular nicht öffnen. Was muss ich tun?

Je nach Browser kann es vereinzelt zu Problemen in der Ansicht unseres beschreibbaren Anmeldeformulars kommen. Wir können Ihnen das Formular auch gerne auf Anfrage per E-Mail zukommen lassen. Melden Sie sich einfach unter weiterbildung.pbsa@hs-duesseldorf.de

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KONTAKT​

Dekanat Fachbereich Architektur​
Institute für Wissenschaftliche Weiterbildung


E-Mail: weiterbildung.pbsa@hs-duesseldorf.de​​


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Münsterstr. 156
40476 Düsseldorf