WICHTIG: Die Anzahl der Studienplätze ist auf maximal 25 Studierende pro Semester begrenzt.
Zugangsvoraussetzungen
Studienabschluss
Zugangsvoraussetzung ist ein erfolgreicher Bachelor- oder Diplom-Abschluss in einem Studiengang der Architektur oder einem vergleichbaren akkreditierten in- oder ausländischen Studiengang.
Sprachnachweise
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Sprachnachweis Englisch
Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER); Der Nachweis kann erfolgen durch die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife, sofern die Sprache Englisch mindestens ab Klasse 8 durchgehend bis zum Schulabschluss belegt wurde, oder durch ein mindestens die Niveaustufe B2 bescheinigendes Zertifikat, welches bei Studienbeginn nicht älter als 24 Monate sein darf.
Der Sprachnachweis wird nicht bei der Bewerbung eingereicht, sondern erst im Falle einer Studienplatzzusage bei der Immatrikulation/ Einschreibung an der Hochschule.
Praxiserfahrung
Bei der Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 und zum Wintersemester 2025/26 muss die Praxiserfahrung nicht nachgewiesen werden.
Regelungen zur Praxiserfahrung, die davor gegolten haben und voraussichtlich danach wieder gelten werden (anklicken):
Der Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit in einem Planungsbüro (Architektur, Innenarchitektur, Stadtplanung etc.) von mindestens drei Monaten Dauer (60 Arbeitstage) ist erforderlich. Wird die Berufsphase in zeitlich voneinander getrennten Abschnitten absolviert, werden Tätigkeitsabschnitte von geringerer Dauer als vier Wochen (20 Arbeitstage Vollzeit) in der Regel nicht anerkannt. In Zweifelsfällen entscheidet hierüber der Prüfungsausschuss.
Allgemein gültige Informationen zum Vorpraktikum an der HSD finden Sie unter hs-duesseldorf.de/vorpraktikum. Bei weiteren Fragen zum Vorpraktikum wenden Sie sich an den dort genannten Kontakt.
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Eignungsprüfung
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung (Eignungsprüfung) für das Wintersemester 2025/26 startet ab März 2025. Die Anmeldung dafür wird bis 15. April 2025 online im eCampus möglich sein.
Zur Studienbewerbung ist die erfolgreich abgelegte studiengangbezogene künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung nachzuweisen.
Es wird eine gemeinsame Eignungsprüfung für Studiengänge Architektur und Civic Design durchgeführt. Wenn Sie sich später für einen Studienplatz im
Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus bewerben, müssen Sie den Studiengang „Civic
Design“ auswählen.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Eignungsprüfung nicht mit der Bewerbung auf den eigentlichen Studienplatz gleichzusetzen ist. Ebenso gilt, dass die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung nicht bedeutet, dass man einen Studienplatz erhalten hat. omit muss nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung zwingend noch eine Bewerbung auf den eigentlichen Studienplatz erfolgen.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zum Verfahren der Eignungsprüfung finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Architektur finden Sie
hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.
Bewerbung
Ablauf
1. Schritt: Sie bewerben sich um die Teilnahme an der Eignungsprüfung – ab März bis zum 15. April des Jahres über das Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus.
2. Schritt: Sie nehmen an der Eignungsprüfung teil, die im Mai oder Juni stattfindet.
3. Schritt: Wenn Sie die Eignungsprüfung bestehen und alle sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen – bewerben Sie sich für einen Studienplatz.
4. Schritt: Wenn Sie die Zulassung erhalten, schreiben Sie sich ein.
Wichtige Informationen
Der Masterstudiengang Civic Design - Architektur mit Schwerpunkt Städtebau ist zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Eine Bewerbung ist immer nur für das folgende Semester und nicht für einen späteren Zeitpunkt möglich.
Sie können sich mit einer vorläufigen Abschlussnote bewerben. Allgemeine Hinweise zum Bewerbungsablauf, aktuelle Fristen für die Bewerbung und Einschreibung sowie Informationen zur Bewerbung mit vorläufiger Note finden Sie auf dieser Seite:
hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf. Beachten Sie bitte die Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang (s. o.).
Die Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus der HSD.
Wenn Sie zu einer der folgenden Bewerber*innengruppen gehören oder sich für eines der folgenden Themen interessieren, informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Besonderheiten bei der Bewerbung:
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Internationale Bewerber*innen
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Bewerber*innen für Zweitstudium
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Studiengang- oder Studienortswechsel
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Zweithörer*innen
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Bevorzugte Zulassung, Härtefälle, Spitzensportler
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Gasthörer*innen
Bitte beachten Sie auch die FAQs zur Studienbewerbung zu den Themen wie bspw. Studienbewerbung/Registrierung oder Studienstart.
Vergabe der Studienplätze
Erfüllen mehr Bewerber*innen die Studienvoraussetzungen als Studienplätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt.
Zur Bildung der Rangfolge wird eine Gesamtnote gebildet, die sich zu 51 % aus der Note des qualifizierten Hochschulabschlusses und zu 49 % aus der Note der Prüfung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung zusammensetzt. Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma gerundet. Die verfügbaren Studienplätze werden an die Bewerber*innen mit den besten Gesamtnoten vergeben. Besteht nach der Gesamtnotenbildung zwischen einzelnen Bewerber*innen Ranggleichheit, so bestimmt das Los die Rangfolge.
Unter https://hs-duesseldorf.de/studium/studieninteressierte/Documents/NC_uebersicht_Master.pdf finden Sie das Ergebnis des Auswahlverfahrens der vergangenen Jahre. Nutzen Sie die Tabelle bitte nur als Orientierungshilfe für den aktuellen NC, da die NC-Werte für das jeweils folgende Semester nicht vorhergesagt werden können, sondern sich erst aus der Konkurrenz der Bewerber*innen um die zulassungsbeschränkten Studienplätze ergeben.