Öffentliches Baurecht
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Den Studierenden werden vertiefend die erforderlichen Kenntnisse derjenigen öffentlich-rechtlichen formellen und materiellen Vorschriften vermittelt, die den Rahmen für die gestalterische Einpassung des Baukörpers auf einem Grundstück und in die Umgebung bilden. Schwerpunkte sind das Bauplanungsrecht (B-Plan, Innenbereich, Außenbereich, Festsetzungen gem. BauNVO) und das Bauordnungsrecht (Genehmigungsverfahren, Genehmigungsentscheidungen, Abstandsflächen, Stellplätze), aber auch Fragen des Bestandsschutzes. |
I. Materielles öffentliches Baurecht
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Bauplanungsrecht:
- Ableitung des Bebauungsplans über des Flächennutzungsplan, dieser über die Raumplanung
- Baugebiete: Bebauungsplan, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich
- Planungsrechtliche Festsetzung im Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung
- Ableitung planungsrechtlicher Festsetzungen im unbeplanten Innenbereich
- Planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben
- Städtebaulicher Bezug des Planungsrechts
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Bauordnungsrecht:
- Begriffe des Bauordnungsrechts, Geländeroberfläche etc.
- Abstandsflächen, Übernahme von Abstandsflächen auf andere Grundstücke
- Stellplätze
- Aufenthaltsräume und Wohnungen
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II. Formelles öffentliches Baurecht
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- Baugenehmigung
- Sonstige Genehmigungsentscheidungen: insbesondere Teilbaugenehmigung, Vorbescheid, Duldung, Abweichung, gesonderte Abweichung
- Genehmigungsverfahren:
- Genehmigungsfreies Bauen
- Genehmigungsfreistellungsverfahren
- vereinfachtes Genehmigungsverfahren
- Vollverfahren
- Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse: Stillegung, Nutzungsuntersagung, Abrissverfügung
- Rechtsschutz: Rechtsschutz des Bauherrn, Rechtsschutz des Nachbarn
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Lehrmethoden: fallorientierte Didaktik, Visualisierung der Fallbesprechungen Lehrveranstaltung: Vorlesung Literaturverzeichnis Bauplanungsrecht als PDF zum Download hier
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Bau-/Architektenrecht |
Die Studierenden erhalten einen Überblick über die wichtigen rechtlichen Vorschriften, die den Rahmen für die Architektenleistung (Innenarchitektenleistung) bilden, insbesondere Architektenrecht (Vertrag, Haftung, Honorar), Berufsrecht, öffentliches Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), privates Baurecht (BGB-Werkvertrag, VOB-Vertrag), Urheberrecht. Innerhalb der einzelnen Rechtsgebiete besitzen sie Grundkenntnisse der für das jeweilige Gebiet für sie wichtigen Vorschriften und ihrer Anwendung. |
Architektenvertragsrecht:
- Zustandekommen des Vertrages, Akquisition, Wirksamkeitsvoraussetzung, u.a. Kopplungsverbot
- Vollmacht
- Vorzeitige Auflösung, Kündigung des Vertrages
- Architektenvertrag als Klauselvertrag
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Architektenhaftung:
- Haftung des Architekten in den einzelnen Leistungsphasen
- Bausummenüberschreitungen
- Beratungspflichten des Architekten
- Gesamtschuldnerische Haftung
- Verjährung
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Architektenhonorarrecht:
- Anwendbarkeit der HOAI
- Wirksame Vereinbarung innerhalb der Höchst- und Mindestsätze
- Anrechenbare Kosten, Honorarzone, Prozentpunkte, Leistungsbilder, Gebäudebegriff, Honorartabelle
- Besondere Regelungen der HOAI
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Einführung in das private Baurecht:
- Zustandekommen des Bauvertrages, VOB/B-Vertrag
- Abgrenzung BGB-Vertrag /VOB/B-Vertrag
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Einführung in das öffentliche Baurecht:
- Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
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Einführung in das Urheberrecht
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