Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereiche Architektur & Design
Peter Behrens School of Arts

​Öffentliches Baurecht

Den Studierenden werden vertiefend die erforderlichen Kenntnisse derjenigen öffentlich-rechtlichen formellen und materiellen Vorschriften vermittelt, die den Rahmen für die gestalterische Einpassung des Baukörpers auf einem Grundstück und in die Umgebung bilden. Schwerpunkte sind das Bauplanungsrecht (B-Plan, Innenbereich, Außenbereich, Festsetzungen gem. BauNVO) und das Bauordnungsrecht (Genehmigungsverfahren, Genehmigungsentscheidungen, Abstandsflächen, Stellplätze), aber auch Fragen des Bestandsschutzes.

I. Materielles öffentliches Baurecht

Bauplanungsrecht:
  • Ableitung des Bebauungsplans über des Flächennutzungsplan, dieser über die Raumplanung
  • Baugebiete: Bebauungsplan, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich
  • Planungsrechtliche Festsetzung im Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung
  • Ableitung planungsrechtlicher Festsetzungen im unbeplanten Innenbereich
  • Planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben
  • Städtebaulicher Bezug des Planungsrechts
Bauordnungsrecht:
  • Begriffe des Bauordnungsrechts, Geländeroberfläche etc.
  • Abstandsflächen, Übernahme von Abstandsflächen auf andere Grundstücke
  • Stellplätze 
  • Aufenthaltsräume und Wohnungen


​II. Formelles öffentliches Baurecht

  • ​Baugenehmigung
  • Sonstige Genehmigungsentscheidungen: insbesondere Teilbaugenehmigung, Vorbescheid, Duldung, Abweichung, gesonderte Abweichung
  • Genehmigungsverfahren:
    • Genehmigungsfreies Bauen
    • Genehmigungsfreistellungsverfahren
    • vereinfachtes Genehmigungsverfahren
    • Vollverfahren
  • Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse: Stillegung, Nutzungsuntersagung, Abrissverfügung
  • Rechtsschutz: Rechtsschutz des Bauherrn, Rechtsschutz des Nachbarn

Lehrmethoden: fallorientierte Didaktik, Visualisierung der Fallbesprechungen

Lehrveranstaltung: Vorlesung

Literaturverzeichnis Bauplanungsrecht als PDF zum Download hier

Bau-/Architektenrecht

​Die Studierenden erhalten einen Überblick über die wichtigen rechtlichen Vorschriften, die den Rahmen für die Architektenleistung (Innenarchitektenleistung) bilden, insbesondere Architektenrecht (Vertrag, Haftung, Honorar), Berufsrecht, öffentliches Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), privates Baurecht (BGB-Werkvertrag, VOB-Vertrag), Urheberrecht. Innerhalb der einzelnen Rechtsgebiete besitzen sie Grundkenntnisse der für das jeweilige Gebiet für sie wichtigen Vorschriften und ihrer Anwendung.
Architektenvertragsrecht:
  • Zustandekommen des Vertrages, Akquisition, Wirksamkeitsvoraussetzung, u.a. Kopplungsverbot
  • Vollmacht
  • Vorzeitige Auflösung, Kündigung des Vertrages
  • Architektenvertrag als Klauselvertrag ​
Architektenhaftung:
  • Haftung des Architekten in den einzelnen Leistungsphasen
  • Bausummenüberschreitungen
  • Beratungspflichten des Architekten
  • Gesamtschuldnerische Haftung
  • Verjährung
Architektenhonorarrecht:
  • Anwendbarkeit der HOAI
  • Wirksame Vereinbarung innerhalb der Höchst- und Mindestsätze
  • Anrechenbare Kosten, Honorarzone, Prozentpunkte, Leistungsbilder, Gebäudebegriff, Honorartabelle
  • Besondere Regelungen der HOAI
Einführung in das private Baurecht:
  • Zustandekommen des Bauvertrages, VOB/B-Vertrag
  • Abgrenzung BGB-Vertrag /VOB/B-Vertrag
Einführung in das öffentliche Baurecht:
  • Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
​Einführung in das Urheberrecht

Lehrmethoden: fallorientierte Didaktik, integrierte Übung (Hausarbeit), Visualisierung der Fallbesprechungen

Literaturverzeichnis Architektenrecht als PDF zum Download hier

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