Bitte beachten Sie eventuell abweichende Regelungen, die u. a. in der „Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der Hochschule Düsseldorf (vom 23.04.2020)“ gefasst wurden. Alle Informationen finden Sie hier.
ZugangsVoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung
Für ein Studium an der Hochschule Düsseldorf benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil). Die vollständige Fachhochschulreife wird in der Regel durch einen schulischen und einen praktischen Teil (in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer Berufsausbildung) erworben. Zudem ist der Zugang mit beruflicher Qualifikation möglich.
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Praktikum
Zur Aufnahme des Studiums ist der Nachweis eines zwölfmonatigen Praktikums in einem handwerklich-gestalterischen Bereich erforderlich. Dieses Praktikum kann auch in unterschiedlichen zeitlichen Blöcken mit einer Mindestdauer von je 3 Monaten und in unterschiedlichen beruflichen Feldern abgeleistet werden. Ein schriftlicher Nachweis dieses Praktikums muss bei Aufnahme des Studiums vorliegen.
Alle Prüfungsordnungen des Fachbereichs Design finden Sie
hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.
Eignungsprüfung
Eine Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang ist eine erfolgreich absolvierte künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung. Die Teilnahme daran setzt eine Anmeldung voraus, sie ist ab ca. Anfang Dezember bis zum 1. Februar des Jahres möglich und erfolgt über das Bewerbungsportal.
Fragen dazu beantwortet das Dekanat Design unter ba-eignung.design@hs-duesseldorf.de
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Eignungsprüfung nicht mit der Bewerbung/Registrierung auf den eigentlichen Studienplatz gleichzusetzen ist. Ebenso gilt, dass die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung nicht bedeutet, dass man einen Studienplatz erhalten hat.
Somit muss nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung zwingend noch eine Registrierung auf den eigentlichen Studienplatz erfolgen.
Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie auch im
Info-Blatt.
Mappenberatungstermine für das Bewerbungsverfahren 2021/22 sind unter http://fachschaftdesign.de/mappenberatung/ veröffentlicht.
Registrierung und Einschreibung/Immatrikulation
Der Bachelorstudiengang New Craft Object Design ist zulassungsfrei. Es ist keine Bewerbung erforderlich, sondern lediglich eine Registrierung im Bewerberportal der HSD. Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen (s. o.) erfüllen, können Sie sich nach der Registrierung im Bewerbungsportal der HSD für das Studium direkt einschreiben/immatrikulieren.
Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich. Die Registrierung im Bewerbungsportal der HSD erfolgt online und ist in der Regel bis eine Woche vor Vorlesungsbeginn möglich. Eine Registrierung ist immer nur für das folgende Semester und nicht für einen späteren Zeitpunkt möglich.
Allgemeine Hinweise zum Bewerbungsablauf sowie aktuelle Fristen für die Registrierung und Einschreibung finden Sie auf dieser Seite: hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf.
Wenn Sie zu einer der folgenden Bewerber*innengruppen gehören oder sich für eines der folgenden Themen interessieren, informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Besonderheiten bei der Bewerbung:
- Internationale Bewerber*innen
- Studiengang- oder Studienortswechsel
- Zweithörer*innen
- Gasthörer*innen
Bitte beachten Sie:
Die nachfolgenden Ausführungen sind nur erste Hinweise. Folgen Sie bitte den angegebenen Links, da vorrangig die Ausführungen auf der Webseite der Zentralen Studierendenberatung gelten. Bei Klärungsbedarf fragen Sie bitte dort nach.
Hinweise zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung im Fachbereich Design
Das Verfahren
Das Verfahren zur Feststellung der studiengangbezognen künstlerisch-gestalterischen Eignung im Fachbereich Design findet einmal jährlich statt. Die Zulassung zum Verfahren setzt eine
Online-Anmeldung voraus.
Die Online-Anmeldung ist nur vom 2. Dezember bis zum 1. Februar (Anmeldeschluss) möglich.
Das Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung bzw. der besonderen künstlerisch-gestalterischen Eignung erfolgt anhand einer Hausaufgabe, mindestens zehn Arbeitsproben und der Präsentation dieser Arbeiten mit Kolloquium. Dabei geht es nicht nur um die Präsentation von Ergebnissen. Die Vorstellung eines gestalterischen Prozesses von der Idee zur fertigen Arbeit zählt dabei als eine Arbeitsprobe. Über das Ergebnis der Eignungsprüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid mit Ihrer Note. Die Wahrnehmung der Beratungsangebote wird empfohlen.
Die Anforderungen
Im Rahmen der Hausaufgabe wird die visuelle Umsetzung einer persönlichen Interpretation der Aufgabenstellung mittels selbstgewählter zwei- und/oder dreidimensionaler Medien erwartet. Die Aufgabe muss selbstständig bearbeitet werden. Die Bearbeitung muss zirka vier Wochen später bis zum Termin für die Präsentation und das Kolloquium abgeschlossen sein. Das Ergebnis der Hausaufgabe muss zur Präsentation und zum Kolloquium mitgebracht werden. Die Bearbeitung dieser Aufgabe soll Einsicht darin geben, in welchem Maß die Bewerberin oder der Bewerber befähigt ist, gestalterische Probleme zu erkennen, Lösungswege zu finden und Lösungen zu realisieren. Des Weiteren werden die in der Hausaufgabe zum Ausdruck kommenden Fähigkeiten zur ästhetischen Wahrnehmung, zur Vorstellungskraft und zum Darstellungsvermögen bewertet.
Die Arbeitsproben (mindestens zehn Arbeiten) müssen in freier Wahl der für die zwei- und dreidimensionale Bearbeitung zur Verfügung stehenden Darstellungsmedien eigenständig erstellt werden und das besondere Interesse für den gewählten Studiengang zeigen. Mit den Arbeiten sollen die gestalterische Qualität und Intensität in der Umsetzung selbst gestellter Themen in visuelle Formulierungen vermittelt und ablesbar gemacht werden. Die Arbeitsproben müssen zur Präsentation mitgebracht und direkt nach Abschluss der Präsentation von der Bewerberin bzw. dem Bewerber wieder mitgenommen werden. Bewertet wird die Eigenständigkeit in der Wahl eines Themas, die Qualität der Umsetzung und die darin zum Ausdruck kommenden Fähigkeiten zur ästhetischen Wahrnehmung, zur Vorstellungskraft und zum Darstellungsvermögen sowie die Auswahl der vorgelegten Arbeiten.
Alle wichtigen Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie auch in dem Faltblatt.