Zugangsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung
Für ein Studium an der Hochschule Düsseldorf benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil). Die vollständige Fachhochschulreife wird in der Regel durch einen schulischen und einen praktischen Teil (in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer Berufsausbildung) erworben. Zudem ist der Zugang mit beruflicher Qualifikation möglich.
Vorpraktikum
Bei der Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 und zum Wintersemester 2025/26 muss kein Vorpraktikum nachgewiesen werden.
Regelungen zum Vorpraktikum, die davor gegolten haben und voraussichtlich danach wieder gelten werden (anklicken):
Zur Aufnahme des Studiums ist ein Vorpraktikum von insgesamt vier Wochen Vollzeittätigkeit im handwerklichen Bereich im Bauwesen nachzuweisen. Der Nachweis muss zur Einschreibung (spätestens 30. September des Jahres) vorliegen. Als Praktikum werden handwerkliche Tätigkeiten in Gewerken des Hausbaus und Innenausbaus anerkannt: z. B. Tischler-, Maler- oder Schreinerarbeiten, Metall- und Messebau, Raumausstattung. Einschlägige Berufstätigkeiten oder praktische Tätigkeiten während der schulischen Ausbildung können gegebenenfalls angerechnet werden.
Der Nachweis muss zur Einschreibung, spätestens zum 30.09. des Jahres vorliegen.
Allgemein gültige Informationen zum Vorpraktikum an der HSD finden Sie unter hs-duesseldorf.de/vorpraktikum. Bei weiteren Fragen zum Vorpraktikum wenden Sie sich an den dort genannten Kontakt.
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Sprachnachweise
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Sprachnachweis Englisch
Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER); Der Nachweis kann erfolgen durch die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife, sofern die Sprache Englisch mindestens ab Klasse 8 durchgehend bis zum Schulabschluss belegt wurde, oder durch ein mindestens die Niveaustufe B2 bescheinigendes Zertifikat, welches bei Studienbeginn nicht älter als 24 Monate sein darf.
Der Sprachnachweis wird nicht bei der Bewerbung eingereicht, sondern erst im Falle einer Studienplatzzusage bei der Immatrikulation/Einschreibung an der Hochschule.
Eignungsprüfung
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung (Eignungsprüfung) für das Wintersemester 2025/26 startet ab Februar 2025. Die Anmeldung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung wird bis Ende Februar 2025 online im eCampus möglich sein.
Eine Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang ist eine erfolgreich absolvierte künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung. Die Teilnahme daran setzt eine Anmeldung im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus voraus.
Viele wichtige Hinweise zur Eignungsprüfung finden Sie in
diesem Flyer sowie ab Januar auf den Webseiten des Fachbereiches.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Eignungsprüfung nicht mit der Bewerbung zum eigentlichen Studienplatz gleichzusetzen ist. Ebenso gilt, dass die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung nicht bedeutet, dass man einen Studienplatz erhalten hat. Somit muss nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung zwingend noch eine Bewerbung zum eigentlichen Studienplatz erfolgen.
Wenn Sie im Rahmen eines Feststellungsverfahrens an einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eine künstlerische Eignungsprüfung für einen Bachelor-Studiengang im Bereich Architektur oder Innenarchitektur ablegen, kann diese anerkannt werden. Die endgültige Feststellung darüber trifft der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Architektur der Hochschule Düsseldorf.
Die Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung gilt in der Regel für drei auf die Feststellung folgende Einschreibetermine.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Architektur finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.
Bewerbung
Ablauf
1. Schritt: Sie melden sich für die Eignungsprüfung an – ab Anfang Februar bis zum 28. Februar des Jahres über das Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus.
2. Schritt: Sie nehmen an der Eignungsprüfung teil. Diese findet in der Regel im März oder April des Jahres statt.
3. Schritt: Wenn Sie die Eignungsprüfung bestehen und sonstige Zugangsvoraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich für einen Studienplatz, hier finden Sie alle Informationen dazu hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf.
4. Schritt: Wenn Sie die Zulassung erhalten, schreiben Sie sich ein.
Wichtige Informationen
Der Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur ist zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist ausschließlich zum Wintersemester möglich. Eine Bewerbung ist immer nur für das folgende Semester und nicht für einen späteren Zeitpunkt möglich.
Allgemeine Hinweise sowie die Fristen für Bewerbung und Einschreibung finden Sie unter:
hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf. Beachten Sie bitte die Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang (s. o.).
Die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen vergibt die HSD über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Für die Bewerbung ist die Registrierung auf dosv.hochschulstart.de erforderlich. Die eigentliche Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt online über das Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus. In unserer
Checkliste erläutern wir Schritt für Schritt, was Sie bei der Bewerbung über hochschulstart.de beachten müssen. Alle Informationen zur Bewerbung über hochschulstart.de finden Sie unter hochschulstart.de/ und hs-duesseldorf.de/dosv.
Informationen über die Auswahlkriterien an der HSD sowie die Auswahlgrenzen (NC-Werte) der letzten Semester finden Sie hier:
hs-duesseldorf.de/nc_ws. Die Auswahlgrenzen (NC-Werte) aus dem Zeitraum vor dem Sommersemester 2021 sind jedoch nur sehr eingeschränkt anwendbar, da sich die Kriterien der Studienplatzvergabe sowie deren Gewichtung seitdem wesentlich geändert haben. Die NC-Werte für das jeweils folgende Semester können nicht vorhergesagt werden, sondern ergeben sich erst aus der Konkurrenz der Bewerber*innen um die zulassungsbeschränkten Studienplätze.
Wenn Sie zu einer der folgenden Bewerber*innengruppen gehören oder sich für eines der folgenden Themen interessieren, informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Besonderheiten bei der Bewerbung:
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Internationale Bewerber*innen
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Bewerber*innen für Zweitstudium
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Studiengang- oder Studienortswechsel
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Zweithörer*innen
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Gasthörer*innen
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Bevorzugte Zulassung, Minderjährigenquote, Härtefälle, Nachteilsausgleich, Spitzensportler
Bitte beachten Sie auch die
FAQs zur Studienbewerbung zu den Themen wie bspw. Studienbewerbung/Registrierung oder Studienstart.